Gebühren Triebischtal

Nach Auskunft des Bürgermeisters sind Fallprüfungen zu Stundungen weiterführend geplant und werden auch bereits bearbeitet.

Für die Triebischtaler, die sich nicht für Rechtsmittel entscheiden können, käme eventuell soetwas infrage. Keinesfalls aber schadet eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung zum Thema „Stundung der Beträge“. Das Formular dazu ist hier verfügbar und auch auf KLIPPHAUSEN.DE durch die Verwaltung bereitgestellt.

Hinweis:

Die Prüfung der Stundungsanträge erfolgt durch den Gemeinderat und erfolgt völlig anonym. Wir erhalten keine Kenntnis von Personendaten oder Flurstücksdaten des Antragstellers. Stundungen müssen durch den Gemeinderat beschlossen werden.