„Fraktionen dürfen keine Teile von Parteien sein und keine Aufträge von Parteien empfangen. Es gibt bei Abstimmungen keinen Fraktionszwang. Die Fraktionsmitglieder sind ausschliesslich ihrem Eid und Gewissen verpflichtet!“
Aber:
„Fraktionen wirken bei der pol. Willensbildung und Entscheidungsfindung mit. Sie können ihre Auffassungen öffentlich darstellen.“
Das tun wir hiermit.
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