Triebischtal

Gebührenbescheide: Rechtsmittel

Achtung: Beschlussantrag zur Entscheidung eingebracht ! Unsere Fraktion hat nun gestern einen Antrag auf Beschluss eingebracht, welcher spätestens zur übernächsten Gemeinderats-Sitzung auf der Tagesordnung erscheinen muss. BEGINN TEXTKOPIE: Beschlussvorlage. Der Gemeinderat beschliesst, dass ein Stundungsantrag zu einem „Triebischtaler – Abwasserbescheid nach der neuen Satzung“ grundsätzlich KEINEN Verzicht auf Rechtsmittel aus dem zugrundeliegenden Bescheid darstellt und dieser Beschluss auch auf bereits gestellte und im GR beschlossenen Stundungsanträge Wirkung entfaltet. Alle Zahlungen entsprechend einem solchen Stundungsantrag erfolgen also prinzipiell „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Begründung: nach mehreren Bürgeranfragen zum Thema „Wassergebührensatzung Triebischtal – Bescheide und Stundungen“ wurde die Sorge offenbar, dass die davon betroffenen Bürger eventuell eben durch den Abschluss einer Stundungsvereinbarung zu diesen Bescheiden, auf Rechtsmittel ebendieser bescheide verzichten könnten. Diese Sorge ist uns so nachvollziehbar, dass ich einem Bescheid schwerlich widersprechen ( Rechtsmittel nutzen) kann und gleichzeitig in Zahlungsmodalitäten des dort geforderten Betrages einwillige. Ein Stundungsantrag enthält aber eben solche Zahlungsmodalitäten. (29.08.2023, DB) ENDE TEXTKOPIE Bitte seid zu dieser Sitzung dabei und seht Euch das Abstimmverhalten der Gemeinderäte einfach selber an. Hier wird entschieden, ob Stundungsantragsteller noch Rechte (Rechtsmittel) haben werden. Sitzungskalender auf klippphausen.info oder bei der Gemeinde. In den Unterlagen zu jeder Sitzung findet ihr dann auch die Tagesordnung mit unserem Antrag.