Stundungsanträge der Bürger zur Sache „Triebischtal-Satzung“

Achtung !

Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass es absolut sinnvoll ist, Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten. Gerade dann, wenn man aktuell dagegen klagt oder sich dieses eben vorbehalten will.

Ein Hinzugefügter Satz wie “ Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, höchst vorsorgliche Zahlung unter Vorbehalt“ ist bei unserem Zahlungsverkehr immer dabei und Standard.

Zur Sitzung am 25.07.2023 haben wir angefragt und explizit die Aufnahme ins Protokoll beantragt, was auch zugesichert wurde:

„Gesetzt den Fall, ein Gemeindemitglied hat einen Abwasserbescheid Triebischtal erhalten und nun einen Stundungsantrag bei der Gemeinde gestellt. Verzichtet der Bürger dann nicht eben dadurch auf seine Rechtsmittel aus dem Abwasserbescheid und erkennt den Bescheid an, wenn er hier schon die Zahlungsmodalitäten schriftlich fixiert?“

Das ist es, was wir befürchten. Deshalb könnte man z.B. einen Satz in den Antrag einfügen wie „Dieser Stundungsantrag stellt keinen Verzicht auf Rechtsmittel des zugrundeliegenden Bescheides dar!“

(Für eine fundierte Beratung bitte einen Anwalt fragen)

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir als Fraktionsmitglieder nur mit einem „JA“ stimmen können, wenn ein Bürger einen Stundungsantrag stellt. Wir können ihn weder korrigieren noch ablehnen, wenn keine finanziellen Gründe dafür vorliegen. Wir weisen hin und klären auf, hierbei warnen wir deutlich zur Vorsicht !

(So könnte ein Antragsformular aussehen)

Übrigens ist unsere Anfrage innerhalb der Sitzung bis heute nicht im Protokoll aufgetaucht. Wir formulieren nun eine offizielle Anfrage mit Zustellbericht dazu neu.

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