Bügerversammlung“Wassergebühren“ am 18.01.2023

Zur Bürgerversammlung im Groitzscher Hof wurde deutlich, dass viele Gemeindemitglieder ( ca. 150 waren anwesend ) Sorgen haben, die nun laut neuer Satzung zu zahlenden Gebühren eben nicht aufbringen zu können. Bei Beträgen von ca. 5000.- über 30000.- bis hin zu 100.000.- Euro muss man sich schon fragen, ob hier durch die Gemeinde schlicht eine Gelddruckmaschine geschaffen werden soll, um die bisherigen Verfehlungen in Millionenhöhe irgendwie zu deckeln.

Fakt ist, die Gemeinde ist hochverschuldet, hat einen gesperrten Haushalt und wird ab jew. 5000.-Euro vom Landkreis geprüft. Die Kämmerin hat bereits im Februar 2022 erklärt, dass sie keine weiteren Ausgaben genehmigt und hat bereits zum 31.12.2022 ihr Amt zur Verfügung gestellt.

Die Verschuldung ansich wird voraussichtlich bis etwa 2035 andauern. Prestige-Projekte wie die gemeindeeigene Glasfaser-Trasse mit immer neuen Geldspritzen und das Grossprojekt „Oberschule Klipphausen“ haben hauptsächlich dazu beigetragen. Wir haben bereits vor 2 Jahren erkannt, dass dieses Projekt unseren Haushalt extrem belasten wird und deshalb Baustopp beantragt und der Gemeinde mitgeteilt, dass wir ab sofort dem Projekt nicht mehr zustimmen können. Weder wurde der Antrag überhaupt im Gemeinderat vorgelegt, noch wurde uns Akteneinsicht in die Akten „Vodafone“ und „Oberschule“ gewährt.

Von soviel Ignoranz und Überheblichkeit waren wir überrascht und haben sofort Haftungsausschluss erklärt. Auf die restlichen „Projekt-Durchwinker“ im Gemeinderat machte unser Hinweis auf die Amtshaftung eines Gemeinderates keinerlei Eindruck. Es wurde und wird bis heute, fleissig weiter durchgewinkt.

Wir erneuern heute unsere Anträge zur Akteneinsicht während der Gemeinderatssitzung nocheinmal und lassen sie zu Protokoll nehmen.

Es ist absolut verständlich und wünschenswert, dass unzufriedene Gemeindemitglieder den Klageweg beschreiten wollen. Als Unterstützung bzw. zur Erörterung der Möglichkeiten war aus Leipzig Frau Dr. Pohle anwesend. Eine Klage vor dem OVwG ist also durchaus sinnvoll, um diese unheilvolle Gebührensatzung anzugreifen. Wir unterstützen dabei sehr gerne.

Es wird gebeten, vorher die Rechtschutzversicherung nach Deckungszusage anzufragen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gebührensatzung durchaus ungerechtfertigt und benachteiligend ist. Sie sorgt für Zwist und Unruhe in der Gemeinde. Schon jetzt werden einige Hauseigentümer verkaufen müssen, um die Gebühren zahlen zu können. Teilweise kommen die hohen Gebühren einer Zwangsenteignung gleich. In jedem Falle wären sie aber – bei einem aufgeräumten und nicht so hoffnungslos überplanten Haushalt – zu stemmen gewesen und nicht derartig auf den Bürger abgerollt worden. Ursache für das Problem sind die Missplanungen der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde hat sich überhöht und völlig vergessen, dass sie die Pflicht zur Daseinsfürsorge für ihre Gemeindemitglieder hat. Schlicht und einfach muss der Verwaltung wieder bewusst gemacht werden, dass Geld nicht auf Bäumen wächst sondern unsere Gemeindemitglieder dafür hart arbeiten. Das Jahr 2024 bietet dafür eine gute Chance.

(07.02.2023)

Schreiben G.Mehler „Widerspruch Gebührensatzung“