Stundungen Triebischtal

Heute wurde erstmals über die bereits vorliegenden Stundungsanträge „Neue Abwassersatzung“entschieden.

Die Antragsteller sind und bleiben hierbei anonym.

Es wurde herausgearbeitet, dass prinzipiell eine Stundung zinslos für 1 Jahr möglich ist. Nach 1 Jahr kann dann neu geprüft werden und weiter gestundet werden wenn nötig.

Die persönlichen und wirtschaftl. Verhältnisse finden Berücksichtigung. Schon heute ist abzusehen, dass die z.T. hohen Beträge über mehrere Jahre bis zu 10 Jahren in mehreren Fällen wohl gestundet werden müssen.

Bleibt abzuwarten, wieviele Klagen und Widersprüche jetzt auf die Gemeinde zukommen und wie die Gerichte hierzu entscheiden.

Wenn die Satzung durch Normenkontrollklage angegriffen wird und der Kläger gewinnt, wäre die Satzung wirkungslos.

Man darf gespannt sein.