Beschwerde gegen „Bürgernetz“-Abstimmungen: Verstoss gegen Fraktionsdisziplin und eigenen Verpflichtungseid.

Wegen mehrfacher unabgesprochener Abstimmung gegen Bürgerwillen und fraktionsschädigenden Verhaltens habe ich bereits am 6. Oktober unser Mitglied GR Golz von allen Beauftragungen freigestellt. Seither ist Marcel Golz eigenverantwortlich und ohne Fraktionsauftrag unterwegs. Die Fraktionregeln (Satzung/Geschäftsordnung) regeln keine disziplinarischen Massnahmen gegen Fehlverhalten der Fraktionsmitglieder. Solches Verhalten war schlicht nicht abzusehen und wurde deshalb nicht geregelt. Die Fraktion wurde gegründet, um den Bürgerwillen durchzusetzen und Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Ich hatte bereits im Januar diesen Jahres unser Mitglied Marcel Golz aufgefordert, zu seiner unfriedenstiftenden und fraktionsschädigenden Stimmabgabe Stellung zu nehmen. Er hat seither weder an Schulungen noch Fraktionstreffen teilgenommen. Gleiches gilt für Joachim Dachsel. Vor allem Marcel Golz hat durch sein Abstimmverhalten in den letzten Monaten deutlich gemacht, dass es ihm längst nicht mehr um Bürgernähe und Fraktionsarbeit geht, sondern nur noch um Selbstdarstellung und eigenes Vorankommen.

Ich habe Marcel Golz deshalb nahegelegt, über seine weitere Rolle in der Bürgernetzfraktion und über einen möglichen Austritt nachzudenken. Eine Entlassung aus der Fraktion durch den Vorsitzenden ist nicht geregelt. Ein Mitglied kann nur selbständig die Fraktion verlassen, so wie in der Satzung/Geschäftsordnung geregelt.

Eventuell wäre die Fraktion dann mangels Mitgliedern nicht weiter handlungsfähig. Der durch Marcel Golz jedoch bis jetzt angerichtete Schaden wird den Gemeinderat noch lange beschäftigen und den Bürger eventuell mehrere Millionen Steuergelder kosten.

Unsere Fraktion besteht nicht nur aus den 3 Mitgliedern, sondern auch aus vielen Mitstreitern in Behörden, Unternehmern und Mitstreitern anderer Parteien und Gruppierungen, mit welchen wir zusammenarbeiten.

Wir leisten auch Sozialarbeit, begleiten bei Gerichts-und Behördenterminen, suchen Wohnungen für Gemeindemitglieder und unterstützen bei gerichtlichen und baurechtlichen Problemen.

Eine eventuelle Auflösung der Fraktion hätte faktisch am Ende dieser Legislatur keinen Schaden für die Fraktion und ihre Mitarbeiter zur Folge, denn eine Fraktion erlischt ohnehin am Ende einer Legislatur.

Sie wäre aber ein deutliches Statement an unsere Bürger, dass wir als Bürgernetz auch in der Lage sind, in den eigenen Reihen aufzuräumen.

Ich lege unserem Mitglied nahe, alsbald eine Entscheidung zu treffen.

(D.B.)