Gemeinde verweigert am 12. Juni Annahme der Wahlunterlagen

Am 12. Juni wollte ich die Wahlunterlagen bei der Gemeinde abgeben. Dazu waren Wahlberechtigungen für die Wähler nötig, welche mittels Formular durch die Gemeinde bestätigt werden müssen.

Die Siegelung der Formulare und also Bestätigung des Wahlrechtes für meine Wähler wurde verweigert mit der Begründung, ich bräuchte dafür eine Vollmacht dieser Personen.

Das ist natürlich grober Unfug, da diese Personen schon durch ihre Unterschrift in den Wahlunterlagen dem zugestimmt hatten. Um nicht in Zeitverzug zu geraten, wurde nun eine Vollmacht erstellt und darin deutlich das Verhalten der Gemeinde gerügt.

Am 16. Juni wurden nun die Wahlberechtigungen durch die Gemeinde ausgestellt. Dies merwürdigerweise auf völlig anderen Formularen. Es musste also alles neu geschrieben werden. Immerhin wurden die Berechtigungen dann doch erteilt.

Am 18. Juni wurden die kompletten Wahlunterlagen dann der Gemeinde übergeben. Durch Frau Jähnigen wurde ich befragt, wer denn die Sitzung geleitet hätte, wieso eine Person von Ausserhalb der Gemeinde diese Sitzung geleitet hätte und wer genau denn abgestimmt hätte. Mit Verweis auf Kommunalwahlgesetz § 6 u.a. wurden die Wahlunterlagen dann abgelehnt. Ich sollte auf die Fragen antworten denn es wäre ja sicher nicht in meinem Interesse, wenn sie sonst die Unterlagen ablehnen müsste.

Wie schon befürchtet machte es also absolut Sinn, die Sitzungsleitung einem Anwalt zu übertragen. Dieser kommentierte die Abweisung der Gemeinde dann auch mit „Mumpitz“, prüfte die Unterlagen nochmals und dann wurden sie am 22.Juni 2026 der Gemeinde gegen Erhaltensbekenntnis zugestellt. Hierzu werden 2 Ausfertigungen erstellt, die identisch sind. Diese werden dann geprüft und beide mit selbem Datum und Uhrzeit sowie Unterschrift anerkannt. Somit hat die Gemeinde und der Einreicher ein Original in Händen.

Nach der Unterzeichung las ich die Unterlagen nocheinmal und scannte sie zur Archivierung.

Der interessierte Bürger wird sicher verstehen wie überrascht ich war, als ich auf meinem Formular das Datum 20. Juni 2026 vorfand. Das Datum war also nicht der 22. Juni sondern ein Samstag, wo die Gemeinde natürlich nicht geöffnet haben konnte.

Sehr viele Fehler bei der Prüfung und Annahme der Wahlunterlagen, was sagen die Klipphausener ? Zufall oder doch Planung ?

(D.Benkstein)