Von triebischtaler Rentnern gab es Anfragen wegen der zu zahlenden Abwasserbeiträge. Viele haben Angst, dass auch ihre Rente gepfändet werden kann. Hier die Info zur Freigrenze: Seit dem 1. Juli 2023 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.409,99 Euro. Liegt Ihre Rente darunter, darf nichts davon gepfändet werden. Das hilft sicher nicht, das Problem zu lösen. Aber z.B. bei Stundungsanträgen hilft es den Betroffenen, zu hohen Teilbeträgen zu widersprechen.
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